Tierwohl und Tiergesundheit

FAQ Tierwohl und Tiergesundheit
Die gesamte Zulieferkette für Rind-, Kalb-, Schweinefleisch und Geflügel (Hähnchen und Pute) muss dem neutralen Prüfsystem QS (www.q-s.de) angeschlossen sein. Einbezogen sind alle beteiligten Futtermittelhersteller, Landwirte, Tierärzte, Transportunternehmen und die Schlacht- und Zerlegebetriebe, die RASTING direkt beliefern. So wird die Herkunft und Qualität der Tiere und Fleischprodukte über das neutrale Prüfsystem QS in Verbindung mit dem RASTING Qualitäts-Sicherungssystem RAQUASIS nachvollziehbar sichergestellt. Darüber hinaus gibt es spezielle Vorgaben im Bereich der Rückverfolgbarkeit von Rindfleisch (Etikettierung), deren Einhaltung über das System RAQUASIS-Rind gewährleistet wird sowie der „Kontrollgemeinschaft Deutsches Kalbfleisch“ (KDK), einem stufenübergreifenden, integrierten Sicherungsprogramm. Alle Beteiligten haben sich verpflichtet, die Anforderungen bzw. Kriterien des QS-Systems und von RASTING zu erfüllen:
Alle Beteiligten haben sich verpflichtet, die Anforderungen bzw. Kriterien des QS-Systems und von RASTING zu erfüllen:
- Eigenkontrollen nach definierten Kriterien in der gesamten Zulieferkette
- Neutrale Kontrollen der Anforderungen durch unabhängige, akkreditierte Prüfinstitute (EN 45011) in Verbindung mit speziellen Überwachungssystemen im Bereich Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit (Monitoring)
- Stichprobenartige Kontrollen von RASTING im Rahmen von Lieferantenaudits
- Permanente Kontrolle der Produkte durch RAQUASIS
Durch diese Maßnahmen ist die Produktherkunft vom Stall bis zur Ladentheke rückverfolgbar.
Grundstein dieser Entwicklungen bildete die Havichhorster-Deklaration, die vor 10 Jahren von RASTING und seinen Hauptlieferanten verfasst wurde und mit der eine lückenlose Herkunfts- und Qualitätssicherung im Bereich Rind- und Schweinefleisch ins Leben gerufen wurde.
Die Sicherstellung des Tierschutzes ist eine zentrale Herausforderung für die Nachhaltigkeit der Fleischerzeugung. RASTING hat den Tierschutz (Synonym: Tierwohl) in seiner Qualitätspolitik fest verankert und sich die Entwicklung objektiv messbarer Standards zum langfristigen Ziel gesetzt. Hierfür wurde eigens ein Mitarbeiter eingestellt, der Ansprechpartner für unsere Kunden und Verbraucher ist und die Lieferantenqualifizierung (d.h. Prüfung der Eignung neuer Lieferanten) und -entwicklung (bestehende Lieferanten) im Bereich Tierschutz und Tiergesundheit betreut. Unsere Mitarbeiter fahren regelmäßig zu unseren Landwirten um die Transparenz und den Austausch innerhalb der Lieferkette zu erhöhen. Es gelten zudem mindestens die Anforderungen des neutralen Prüfsystems QS im Bereich Tierschutz.
Kontrolle von Anforderungen im Bereich der Schlachtung
- Tierschutzbeauftragter im Schlachthof: jeder Schlachthof hat einen eigenen Tierschutzbeauftragten der gleichzeitig Ansprechpartner für RASTING ist. Diese Person wurde RASTING schriftlich benannt.
- Schonende Betäubung mit höchster Sicherheit und Effektivität: Jedes Tier wird mit höchster Sicherheit betäubt. Die Anforderungen zur Betäubung gehen über die gesetzlich zugelassenen Betäubungsmethoden pro Tierart hinaus, so dass eine absolute Fehlerfreiheit gewährleistet wird. Alle relevanten Messparameter (z.B. Stromstärke, Gasgehalt) werden aufgezeichnet und dokumentiert. Falls Messabweichungen außerhalb eines definierten Toleranzbereiches auftreten sollten, wird der Betrieb sofort gestoppt. Kontrolle des Betäubungserfolgs über Reflexmessungen von geschulten Mitarbeitern. Ein Tier darf erst dann getötet werden, wenn es sein Bewusstsein durch eine effektive Betäubung vollständig verloren hat.
- Sicherstellung des Todeseintritts nach der Betäubung durch geeignete Messgeräte (Entblutekontrolle) oder über Reflexmessungen von geschulten Mitarbeitern. Erst nach dem sicheren Todeseintritt beginnt die eigentliche Schlachtung. Kein Schwein wird lebend gebrüht. Kein Rind lebend geschlachtet.
- Veterinäruntersuchung: Veterinäre begutachten den Ist-Zustand jedes Tieres im Schlachthof im Rahmen der Schlachttier- (am lebenden Tier) und Fleischuntersuchung (am Schlachtkörper und Organen) und erfassen gegebenenfalls Auffälligkeiten (Veterinärbefunde). Alle Veterinärbefunde werden in Datenbanken dokumentiert und dem Landwirt mitgeteilt bzw. als Auswertung zur Verfügung gestellt. Auf Anweisung des zuständigen Amtstierarztes werden gegebenenfalls Sofortmaßnahmen eingeleitet .
Kontrolle von Anforderungen im Bereich der tierschutzgerechten Haltung
In Verbindung mit den neutralen Prüfungen des QS-Systems wird die Erfüllung der Anforderungen im Bereich tierschutzgerechte Haltung durch folgende Maßnahmen sichergestellt:
- Eigenkontrollen zur Sicherstellung des Tierschutzes durch Tierhalter
- Regelmäßige Besuche und Kontrollen des Hoftierarztes
- Neutrale Kontrollen im QS-System
- Beratung über Landwirtschaftskammern oder Erzeugerringe
RASTING koordiniert und moderiert die Sicherstellung des Tierschutzes in Zusammenarbeit mit den Lieferanten. Zur kontinuierlichen Verbesserung des Tierschutzes nach neuesten praktischen und wissenschaftlichen Erkenntnissen beteiligt sich RASTING
- am Arbeitskreis Tierwohl der EDEKA-Zentrale,
- an Arbeitskreisen der QS GmbH in Bonn (www.q-s.de) und der Initiative Tierwohl (www.initiative-tierwohl.de)
- an ausgewählten Forschungsprojekten (optional).
Über die Entwicklungen im Bereich Tierschutz werden unsere Kunden, die EDEKA-Märkte, laufend informiert.
RASTING-Lieferanten müssen sicherstellen, dass es keine Einschränkungen bei der Qualität des Endproduktes gibt, die in Zusammenhang mit der Tiergesundheit stehen (Rückstände im Fleisch, Verkeimung). Das wird sowohl vom Lieferanten, als auch im Rahmen der Qualitätssicherung von RASTING laufend überprüft. Es gelten zudem mindestens die Anforderungen des neutralen Prüfsystems QS im Bereich Tiergesundheit.
Die RASTING- bzw. QS-Anforderungen im Bereich Tiergesundheit werden wie folgt sichergestellt und kontrolliert:
Beim Landwirt und Tierarzt:
- Tierärztlicher Betreuungsvertrag zwischen Landwirt und Tierarzt
- Plan des Tierarztes für ein betriebsspezifisches Tiergesundheits- und Hygienemanagement
- Tägliche Eigenkontrollen durch den Landwirt
- Dokumentation des Arzneimitteleinsatzes vom Landwirt und Hoftierarzt
- Regelmäßige Kontrollbesuche durch den Hoftierarzt (mind. 1x pro Jahr)
- Zusätzliche Beratungstierärzte (optional, bei einigen Lieferanten)
- Spezielle Überwachung der Anwendung von Antibiotika bei Rind, Schweinen und Geflügel (QS-Antibiotikamonitoring, www.vetproof.de)
Beim Schlachthof:
- Kontrolle der Erzeugererklärung zur Tiergesundheit vor der Schlachtung
- Veterinärkontrollen (Schlachttier- und Fleischuntersuchung) im Schlachthof
- Hemmstofftests zur Kontrolle von Rückständen antibiotisch wirksamer Substanzen
- Zoonosenüberwachung (insbes. Salmonellen bei Schweinen)
- Erweiterte Rückstandsanalytik (risikoorientiert, nach RASTING-Vorgaben)
Bei RASTING:
- ausschließlicher Bezug von Schweinefleisch der Kategorie 1 (= geringstes Risiko) nach QS-Salmonellenmonitoring
- mikrobiologische Laboranalytik auf das Vorkommen von speziellen Keimen, die ein erhöhtes Risiko für den Fleischverzehr darstellen (z.B. Salmonellen)
- Erweiterte Rückstandsanalytik im Rahmen von RAQUASIS
Die Anforderungen von RASTING für Arzneimittelrückstände im Fleisch gehen über das gesetzliche Maß hinaus und werden im Rahmen einer erweiterten Analytik systematisch beim Lieferanten und im Wareneingang bei RASTING überwacht (2-stufiges Rückstandsmonitoring).RASTING koordiniert und moderiert die kontinuierliche Verbesserung der Tiergesundheit in Zusammenarbeit mit den Lieferanten, z.B. über Befunddaten.
Monitoring-Programme
Alle Betriebe die uns beliefern nehmen an den Monitoring Programmen des QS-Prüfsystems teil (https://www.q-s.de/qs-system/monitoringprogramme.html). Rasting ist Mitglied in den QS-Arbeitsgruppen um diese Monitoring-Programme stetig weiterzuentwickeln.
- Antibiotikamonitoring:
Jeder Tierhalter bzw. Hoftierarzt muss den Einsatz von Antibiotika melden. Über die Datenbank kann die Höhe des Antibiotikaeinsatzes überwacht werden. Anhand dieser Angaben wird ein Therapie-Index pro Betrieb ermittelt und gibt den Betrieben die Möglichkeit sich mit dem Durchschnitt aller QS-Betriebe zu vergleichen. Betriebe die besonders häufig Antibiotika einsetzten werden erkannt und können gezielt beraten werden. - Salmonellenmonitoring:
Alle QS-Mastschweine eines Landwirtes werden in einem bestimmten Rhythmus und nach einem festen Probenschlüssel am Schlachthof beprobt. Anhand dieser Proben wird das Salmonelleneintragsrisiko des Tierbestandes in die Lieferkette ermittelt. Die Betriebe werden dabei in 3 Kategorien eingeteilt. Kategorie 1 entspricht dabei dem geringsten Risiko und Kategorie 3 dem höchsten Risiko. - Befunddatenbank
Die amtlichen Veterinäre am Schlachthof erfassen bei jedem Schwein Tiergesundheits-Befunde. Diese Befunde werden in die Befunddatenbank übertragen. Anhand dieser Befunde wird der betriebsindividuelle Tiergesundheitsindex ermittelt. Mit dem Index können sich die Betriebe mit anderen Betrieben, welche an den gleichen Schlachthof geliefert haben, vergleichen.
Gesundheitskontrolle per Kamera
Um die Erhebung der Befunde für die amtlichen Tierärzte zu erleichtern, hat RASTING im Rahmen eines Projektes ein Kamerasystem entwickelt. Dieser sogenannte „Pig Inspector“ erfasst und bewertet von jedem Schwein Veränderungen an der Haut, den Ohren, dem Schwanz und den Gelenken. Auffällige Betriebe können dabei erkannt werden und erhalten eine neutrale Beratung durch die Fachtierärzte des Schweinegesundheitsdienstes.
Projekt Salmonellenimpfung
Um die Tiere noch besser vor einer Salmonellenerkrankung zu schützen, testet RASTING im Rahmen eines Projektes mit mehreren Landwirten die Impfung von Zuchtsauen gegen Salmonellen. Dies soll helfen, die Salmonelleninfektionen in schweinehaltenden Betrieben zu reduzieren. Das Projekt wird von der Tierärztlichen Hochschule Hannover koordiniert und über den QS-Wissenschaftsfond gefördert.
Die Tiere wachsen überwiegend auf bäuerlichen Familienbetrieben auf, die vom QS-System zugelassen sind und neutral überprüft werden.
Anforderungen von RASTING zur Herkunft sind:
- Jungbullen und Kälber: geboren, gemästet, geschlachtet und zerlegt in Deutschland (4xD)
- Schweine: gemästet, geschlachtet und zerlegt in Deutschland (3xD)
- Geflügel: geboren, gemästet, geschlachtet und zerlegt in der EU (vorwiegend Deutschland und Niederlande)
Im Rahmen der Partnerschaft mit Westfleisch wurde die Herkunft von Schweinen und Kälbern auf das Einzugsgebiet der EDEKA Region Rhein-Ruhr konzentriert. Nähere Informationen finden Sie (hier; www.wir-kennen-unsere-Bauern.de)Jungbullen und Kälber stammen ebenfalls zum überwiegenden Teil von Bauernhöfen, die in unserem Absatzgebiet sowie im näheren Umkreis des uns beliefernden Schlachthofes liegen.
Das Geflügel mit Herkunft aus EU-Nachbarstaaten wird nach unseren Qualitätsvorgaben erzeugt. Die Farmen befinden sich im näheren Umkreis des Schlachthofes (ca. 2-4 Std. Transportdauer).
Die hohen Qualitätsanforderungen von RASTING (u.a. Fleischanteil, Gewicht) erfüllt immer nur ein Teil der aufgezogenen Tiere. Deren Auswahl erfolgt im Schlachthof.Über die oben beschriebene Herkunftssicherung ist eine Rückverfolgung möglich.
Die Haltungsformen müssen auf das Tier beziehungsweise Tiergruppen zugeschnitten sein und den tierindividuellen Bedürfnissen gerecht werden.
Um dem Verbraucher eine Orientierung beim Einkaufen zu geben unterstützt RASTING die Haltungsform-Kennzeichnung zur Sortierung der unterschiedlichen Haltungsformen. Diese Kennzeichnung stellt keine Kategorisierung nach guter oder schlechter Tierhaltung dar.
Haltungsform Stufe 1 – Stallhaltung
Der Stufe 1 liegen die Kriterien des QS-Systems für eine tierschutzgerechten Haltung zu Grunde. Nach „Guter Landwirtschaftlicher Praxis“ (GLP) werden alle Tiere in Gruppenhaltung in modernen Stallungen aufgezogen und bedarfsgerecht vom Landwirt versorgt.
Das bedeutet für die Tierhaltung:
- Stallungen sind im einwandfreien baulichen Zustand
- Angemessene Platzverhältnisse und Beschäftigungsmöglichkeiten
- Lichtverhältnisse entsprechen dem natürlichen Rhythmus der Tiere
- Futter- und Wasserversorgung in hoher Qualität
- Frischluftzufuhr und Stalltemperaturen im Optimalbereich Alarmanlagen und Notstromaggregate für Notfallsituationen
Die Einhaltung der Anforderungen wird neutral über das QS-System und zudem stichprobenartig im Rahmen von Lieferantenaudits von RASTING überprüft.
Haltung von Jungbullen
Kriterien von RASTING zur Haltung von Jungbullen sind:
- Die Gruppengröße liegt üblicherweise im Bereich von 5-15 Tieren.
- Als Bodenbelag sind
- einstreulose Spaltenböden und Einstreu (Stroh) sowie
- Kombinationen aus Spaltenböden im Fressbereich und Einstreu im Liegebereich sind möglich
- Verbot der Einzeltier- oder Anbindehaltung von Jungbullen
Weidehaltung von Jungbullen ist prinzipiell zulässig aber kaum verbreitet.
- Kälber werden bis zu einem Alter von 6. Wochen in speziellen Boxen mit Sichtkontakt zu Artgenossen gehalten, da jedes Kalb in dieser Zeit individuell versorgt werden muss
- Die Gruppengröße beträgt ab der 6. Woche vorwiegend 6-8 Tiere
- Als Bodenbelag sind
- bis zu einem Alter von 2 Wochen Stroheinstreu und
- ab der 2. Woche einstreulose und Hygiene fördernde Böden möglich
Haltung von Schweinen
Anforderungen von RASTING zur Haltung von Schweinen sind:
- Die Gruppengröße beträgt üblicherweise mehr als 10 Tiere
- Als Bodenbelag sind
- einstreulose Böden üblich, die die Sauberkeit der Schweine fördern
- Stroheinstreu ist aus Gründen der Lebensmittelsicherheit und Hygiene ungeeignet
- Rindenmulch oder Torf sind als Einstreu verboten (Verkeimung)
- jedes Schwein hat Zugang zu geeignetem Beschäftigungsmaterial (z.B. Ketten)
RASTING arbeitet gemeinsam mit den Lieferanten und Landwirten kontinuierlich an der weiteren Verbesserung der Tierhaltung unter Berücksichtigung neuester praxisorientiert-wissenschaftlicher Erkenntnisse.
Haltung von Geflügel
Anforderungen von RASTING zur Haltung von Geflügel sind:
- Bodenhaltung oder Freilandhaltung (Freilandh. wird ausgelobt)
- die Haltung erfolgt auf Einstreu (vorwiegend Stroh, alternativ Pellets)
- Gruppengrößen:
- Hähnchen: ca. 10 – 60 Tsd. Tiere.
- Pute: ca. 500 – 5.000 Tiere
- Geflügel hat Zugang zu Beschäftigungsmaterial (z. B. Strohballen, Picksteine)

Haltungsform Stufe 2 – Stallhaltung plus
Die Kriterien der Haltungsform Stufe 2 entsprechen den Kriterien der Initiative Tierwohl. RASTING unterstützt die Initiative Tierwohl seit der Gründung. Bei Geflügel (SB und Bedienung) und verpackten Schweinefleisch (SB-Fleisch) konnte RASTING bereits die Haltungsform Stufe 2 umsetzten. Die Umstellung für das Schweinefleisch im Bereich der Bedienung ist für das Jahr 2021 geplant und auch bei Rind laufen entsprechende Vorbereitungen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.initiative-Tierwohl.de.

Haltungsform Stufe 3 – Außenklima
Um die Haltungsform 3 umzusetzen hat RASTING ein eigenes Haltungsform 3 – Markenfleischprogramm erstellt. Unter der Marke BauernLiebe bietet RASTING nun Schweinefleisch an, dass nach den Kriterien der Haltungsform 3 – Außenklima erzeugt wurde. Ab Juli 2020 wird unter dieser Marke auch Rindfleisch und Geflügelfleisch angeboten werden.
Weitere Informationen zum BauernLiebe-Programm finden Sie unter www.Bauern-Liebe.de.

Haltungsform Stufe 4 – Premium
Der Haltungsform Stufe 4 liegen die Kriterien der ökologischen Erzeugung zu Grunde. RASTING bietet seinen Kunden Bio Produkte im Bereich der Selbstbedienung (SB) an. Sofern die EDEKA-Märkte an der Bio-Zertifizierung teilnehmen, beliefert RASTING die Märkte auch mit Bio-Produkten für die Bedientheke.
Nähere Informationen zu unseren Markenfleischprogrammen finden Sie unter markenfleisch.rasting.de.
RASTING arbeitet gemeinsam mit den Lieferanten und Landwirten kontinuierlich an der weiteren Verbesserung der Tierhaltung unter Berücksichtigung neuester praxisorientiert-wissenschaftlicher Erkenntnisse und eigenen Projekten.

Strohdusche und Mikrosuhle
In einem aktuellen Projekt haben Landwirte eine sogenannte Strohdusche und Mikrosuhle eingebaut.
Bei der Strohdusche (automatische Raufütterung) fällt in regelmäßigen Abständen Stroh von oben herab. Die Schweine erkunden aus Neugier das Material mit ihrem Rüssel. Dadurch können die Tiere ihr angeborenes Wühlverhalten ausleben und die Raufutterversorgung wird sichergestellt.
Des Weiteren rieselt durch die Mikrosuhle regelmäßig von oben Wasser auf den normalen Spaltenboden herab. Die Schweine können sich zur Abkühlung oder einfach aus Neugier unter den Wasserstrahl stellen. Die Abkühlung ist vor allem in den heißen Sommertagen eine Wohltat für die Schweine, da diese nicht schwitzen können. Durch den benässten Spaltenboden könne die Schweine auch ihr angeborenes Suhlverhalten ausüben.
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Anforderung von RASTING ist, dass die Fütterung mindestens den Kriterien des QS-Systems entspricht. So werden die Tiere nach den Prinzipien der „Guten Fütterungspraxis“ (GFP) mit geeigneten, sicheren und hygienisch einwandfreien Futtermitteln bedarfsgerecht versorgt. Das Futter muss auf pflanzlicher Basis hergestellt werden und die wichtigsten Vitamine, Mineralstoffe und Aminosäuren können zugegeben werden. Hauptbestandteile des Futters werden von den Landwirten überwiegend selber erzeugt.
Übliche Fütterungsweisen:
Jungbullen
Jungbullen werden vor allem mit Mais oder auch etwas Gras, als sogenannte Silage (durch Gärung konserviertes Futter) gefüttert. Darüber hinaus bekommen die Tiere Kraftfutter, das die wichtigsten Mineralien und Vitamine für ein gutes Wachstum enthält. Etwas Stroh hilft dem Jungbullen bei der Verdauung.
Kälber
Kälber müssen direkt nach der Geburt mit Muttermilch gefüttert werden, da diese sogenannte Kolostralmilch besonders gehaltvoll ist und die Gesundheit der Tiere fördert. Später erhalten die Kälber einen Milchaustauscher – ein Milchersatzprodukt, das speziell auf die Bedürfnisse des Kalbes ausgerichtet ist. Diese Art der Fütterung ist notwendig, da die Kuhmilch zur Herstellung von Lebensmitteln verwendet wird. Darüber hinaus bekommen die Kälber zur Unterstützung der Verdauung etwas Mais, Kälbermüsli und -stroh.
Schweine
Da Schweine nur gemahlenes Getreide verdauen können, wird das Futter hauptsächlich in großen Futtermühlen hergestellt. Hauptbestandteile des Futters sind üblicherweise Gerste, Weizen, Mais und Sojamehl (Sojaextraktionsschrot). ?Darüber hinaus erhalten die Tiere wichtigsten Aminosäuren, Mineralien und Vitamine für ein gutes Wachstum.
Geflügel
Hauptbestandteile des Futters sind üblicherweise Gerste, Weizen, Maiskörner und Sojamehl (Sojaextraktionsschrot).
Das Futter wird fertig gemahlen und pelletiert oder als ganze Körner dargereicht.
Anforderungen von RASTING zu Futtermitteln und deren Kontrolle werden über das QS-System durchgängig sichergestellt. Die Herstellung durch Futtermühlen als auch die eigene Futtererzeugung der Landwirte werden so neutral überprüft.
Im Rahmen des QS-Futtermittelmonitorings wird darüber hinaus die Sicherheit aller Futtermittel (Rückstände, Schadstoffe) laufend neutral kontrolliert.
Im Rahmen von Markenfleischprogrammen gibt es zusätzlich zu den oben beschrieben Fütterungsbestimmungen weitere Kriterien die eingehalten werden müssen:
- Haltungsform Stufe 3: keine gentechnisch veränderten Futtermitteln
- Haltungsform Stufe 4: keine gentechnisch veränderten Futtermitteln und mindestens 20% der Futtermittel müssen aus dem eigenen Betrieb bzw. aus der Region stammen.
Projekt Nachhaltige Fütterung
Zusammen mit Landwirten wollen wir im Rahmen eines Projektes näher auf die Futterzusammensetzung schauen. Hierbei wird mit Hilfe eines Ökoeffizienz-Managers (zertifizierte Software) der ökologische Fußabdruck der Fütterung ermittelt. Die Landwirte können anhand der Zahlen, Daten und Fakten versuchen die Fütterung nachhaltiger zu gestalten.
Alle Anforderungen des QS-Systems im Bereich Tiertransporte müssen erfüllt werden. Das heißt, die Tiere werden von speziellen, QS-zugelassenen Transportunternehmen zum Schlachthof tierschutzgerecht transportiert.
- schonender Umgang mit den Tieren
- begrenzte Transportdauer von maximal acht Stunden
- spezielle tierartbezogene Transportbedingungen
- definierter Raumbedarf der Tiere
- Ladefläche pro Tier (Bsp. schlachtreifes Tier): Schwein = 0,50m², Jungbulle = 1,3 bis 1,6 m², Kalb = 0,70 bis 0,95 m²
- Höhe der Ebenen bei mehrstöckigen Transporten
- Kühlungsmöglichkeit bei warmen Temperaturen
- definierte Ruhezeiten und Versorgungsintervalle für Wasser (12h) und Futter (24h)
- einwandfreier technischer Zustand der LKWs,
- LKW-Fahrer und Beifahrer müssen über einen Befähigungsnachweis verfügen.
- Dokumentation im Transportkontrollbuch und durch Transportpapiere.
Die Lieferscheine, Transportpapiere und Transportkontrollbuch werden am Schlachthof laufend kontrolliert. Der Zustand der Tiere wird bei jeder Lieferung vom zuständigen Veterinär und Mitarbeitern des Schlachthofes überprüft.
Die üblichen Transportzeiten bei RASTING-Lieferanten betragen im Schnitt ca. 2 bis 4 Stunden. Etwa 90% der Schweine und 80% der Jungbullen werden in einem Radius von weniger als 100 km zum Schlachthof gefahren. Bei Kälbern beträgt der Weg im Schnitt ca. 150 km.